§1 Name und Sitz
a) Deutscher
Verband für Psycho-Physiognomik nach Carl Huter e.V.
b) ...
c) Er ist in das
Vereinregister des Amtsgerichtes Winsen/Luhe eingetragen.
§2 Ziele der Verbandes
Der Zweck des Verbandes ist die
Pflege, Verbreitung und Erweiterung des Gedankengutes des Anthropologen und
Naturheilkundigen Carl Huter (1861-1912)
a) Errichtung
einer Carl Huter Gedenkstätte in seinem Geburtsort Heinde bei Bad Salzdetfurth
b) Organisation
von Vorträgen, Seminaren und Arbeitsgruppen zur Erarbeitung, Vertiefung und
weiteren Verbreitung des Gedankengutes Carl Huters
c) Errichtung
eines Archivs zur Sammlung und Erhaltung aller Schriften Carl Huters
d) Errichtung
eines Carl Huter Museums
e) Pflege der
Grabgedenkstätte von Carl Huter auf dem Tolkewitzer Friedhof in Dresden
f) Errichtung
eines Seminarhauses
g)
Erwachsenenbildung, unpolitisch, humanistisch
§3 Gemeinnützigkeit
Der Verband verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
a) Der Verband ist selbstlos
tätig, er verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
b) Mittel des Verbandes dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
c) ...
d) ...
§4 Mitgliedschaft
a) Aufnahmebestimmungen
1) Allgemeine Voraussetzung für
die Aufnehme eines Mitgliedes in den Verband ist das Interesse und das
Studium der Werke von Carl Huter.
2) Der Aufnahmeantrag erfolgt
durch schriftliche Willensbekundung. Über die Aufnahme oder Ablehnung
entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages bedarf keiner
Begründung.
b) Ehrenmitgliedschaft
Über die Ehrenmitgliedschaft
befindet der Vorstand des Verbandes.
c) ...
d) ...
§5 Geschäftsjahr
§6 Vorstand
1) Der Vorstand setzt sich zusammen
aus:
-Vorsitzende(r) und 2
Stellvertreter(innen)
-2 Beisitzer
2) ...
3) Die Wahl der Vorstandsmitglieder
erfolgt mit einfacher Mehrheit auf der Mitgliederversammlung.
4) Der Vorstand wird jeweils für
die Dauer von 3 Jahren gewählt.
5) ...
6) ...
§7 Aufgaben des Vorstandes
§8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet
jährlich statt. Als ständiger Versammlungsort wird Heinde angestrebt. Die
Einberufung erfolgt durch den Vorstand auf schriftlichem Wege mindestens 4
Wochen im voraus.
1) bis 9) ...
§9 Auflösung des Verbandes